
Das Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes (Schweiz: "Übereinkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes") vom 3. Oktober 1985, auch kurz Granada-Konvention (SEV-Nr. 121) genannt, gilt als eines der wichtigsten Abkommen des Europarats im Bereich der Erhaltung von Kulturgütern. Die Vertragspartner verpflichten sich darin unter.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_von_Granada
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